Die Abschwächung („mitigation“) des Klimawandels und die Verlangsamung der weltweiten Erwärmung der Luft- und Wassertemperatur soll gravierende negative Folgen für den Zustand der Infrastruktur, die Funktionsfähigkeit der globalen Wertschöpfungsketten und die Lebensräume für Mensch und Tier verhindern. Eindämmung des Klimawandels bedeutet die Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C sowie die Fortsetzung der Bemühungen um eine Begrenzung auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau, wie im Übereinkommen von Paris (► Paris-Abkommen) festgelegt.