Bei Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der Pflicht die Kür machen

ESG-Berichte nur als Pflicht zu betrachten, bedeutet, auf Chancen zu verzichten

  • Der Gesetzgeber erachtet die ausführliche Darstellung nachhaltigen Handelns im Unternehmen – in Umfang, Ausmaß und Qualität – und über die gesamte Wertschöpfungskette als Pflicht8 mit entsprechenden Berichtsrahmen oder Standards9.
  • Unternehmen benötigen zur Analyse und Darstellung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung wichtige Informationen seitens ihrer Lieferanten und zunehmend auch Kunden.
  • Zum anderen berichtet gute Nachhaltigkeitskommunikation offen über Unternehmensprozesse und trägt mit dieser Kür zur Image-fördernden Außendarstellung bei.
  • Gute Nachhaltigkeitsberichte sind nicht nur reputationsfördernd, Nachhaltigkeitsberichte unterliegen künftig der Prüfungspflicht.

CAP|MAR|CON unterstützt Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Entwicklung überzeugender formaler Managementansätze für alle Nachhaltigkeitsbereiche.
  • Zusammenstellung und Analyse der für den Bericht erforderlichen Daten und Informationen.
  • Feststellung der Wesentlichkeit (Materialität) von Themen.
  • Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, welche die Erwartungen der Marktteilnehmer und die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen.
  • Entwurf von Kommunikationskonzepten, die Zielgruppen überraschen und Interesse an mehr wecken.

Fußnoten


8 Gesetzliche Pflichten ergeben sich zum Beispiel aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, der Sustainable Finance Disclosure Regulation, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder der EU-Taxonomie.

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9 Zur aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen anerkannte nationale wie internationale Rahmenwerken/Standards zur Verfügung wie zum Beispiel Global Reporting Initiative (GRI), Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), Sustainability Accounting Standards Board (SASB), International Accounting Standards Board (IASB), International Sustainability Standards Board (ISSB), Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), OECD Guidelines for Multinational Enterprises (MNEs), UN Global Compact oder UN Sustainable Development Goals (SDGs) und künftig auch der übergreifende geplante Standard der Europäischen Union, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), der im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wird.

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CAPMARCON GmbH, Inhaber: Dr. Hans-Werner Grunow (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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