Der Begriff Corporate Governance, also die Grundsätze der Unternehmensführung, beschreibt den rechtlichen, organisatorischen und praktizierten Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. „Gute“ Corporate Governance berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen aller Anspruchsgruppen (► Anspruchsgruppen).