Jeder Emittent ist bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren zur Erstellung eines Verkaufsprospekts verpflichtet, solange er keine sogenannte Privatplazierung vornimmt und der Nennbetrag einer einzelnen Anleihe unter 100.000 Euro liegt. Er entspricht im Aufbau dem Börsenzulassungsprospekt, muss allerdings geringere Anforderungen erfüllen. Der Verkaufsprospekt enthält alle Angaben, die für die Beurteilung der Kapitalanlage von wesentlicher Bedeutung sind, und muss dem Erwerber eines Wertpapiers zusammen mit einem Rechenschaftsbericht und ggf. einem Halbjahresbericht ausgehändigt werden.