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Abfall

Die Bezeichnung Abfall (waste) umfaßt jedwedes Material, dessen sich ein Unternehmen entledigt, entledigen will oder entledigen muß. Dieses Material ist dann nicht Teil der Leistungserstellung des Unternehmens (Produkt oder Dienstleistung). Die Bezeichnung Gefährlicher Abfall (hazardous waste) steht für diejenige Art von Abfall, der (1) eine der in Anlage III des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ aufgeführte Eigenschaft aufweist oder der (2) in den nationalen Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft wird.

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