Zurück zur Übersicht (A–Z)

ILO

Die International Labour Organisation (ILO), deutsch: Internationale Arbeitsorganisation (IAO), ist eine Unterorganisation der Vereinten Nationen (UN) zur Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Aufgabe der ILO ist, weltweit die soziale Gerechtigkeit zu fördern, Menschenrechten und grundlegenden Arbeitsrechten zu mehr Geltung zu verhelfen und den globalen Menschenhandel zu bekämpfen. Die ILO formuliert vier Grundprinzipien: (1) Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, (2) Beseitigung der Zwangsarbeit, (3) Abschaffung der Kinderarbeit und (4) Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Zur Konkretisierung legte die ILO „Konventionen“ fest [Veröffentlichungsjahr]: Zwangsarbeit [1930], Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts [1948], Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen [1949], Gleichheit des Entgelts [1951], Abschaffung der Zwangsarbeit [1957], Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf [1958], Mindestalter [1973], Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit [1981], Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit [1999] und Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz [2006].