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Menschenrechte

Die sogenannten Menschenrechte sind Freiheits-/Persönlichkeitsrechte, wirtschaftliche, justizielle und politische, kulturelle und soziale Rechte, die universell sind, also überall und für alle Menschen gleichermaßen gelten. Menschenrechte sind unveräußerlich und können nicht abgetreten werden, sie sind unteilbar und können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht und niemandem abgesprochen werden. Diese Rechte werden von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen abgeleitet. Die Vereinten Nationen (UN) haben diese Rechte im Dezember 1948 in der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 in 30 Artikeln formuliert. Für die Einhaltung der Menschenrechte sind insbesondere Staaten – so die Theorie –, aber auch Unternehmen verantwortlich.

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