Die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) soll seit Januar 2018 die Funktionsweise und Transparenz der Finanzmärkte verbessern. Zahlreiche Regelungen betreffen den Vertrieb, den Verkauf und die Beratung von Finanzprodukten und haben direkten Einfluss auf das Verhältnis zwischen Dienstleister und Kunde. Dienstleister sollen Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden, ihre Finanzsituation und Risikotragfähigkeit, ihre Risikotoleranz, Anlageziele und Bedürfnisse ermitteln, Anlageprodukte empfohlen werden. Seit August 2022 müssen Dienstleister Kunden auch nach ihren Wünschen zur Nachhaltigkeit befragen.