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CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Kommission der Europäischen Union. Das Regelwerk für die nicht-finanzielle Berichterstattung ist für viele Unternehmend erstmals ab 1. Januar 2024 (Berichtsjahr 2024) verpflichtend. Die CSRD erweitert die bis dahin bestehenden Anforderungen an die nicht-finanzielle Berichterstattung signifikant und ersetzt die bisher gültige NFRD (► NFRD). Der Bericht nach CSRD wird Bestandteil des Lageberichtes innerhalb des Geschäftsberichtes. Die CSRD wird schrittweise – abhängig von der Unternehmensgröße und Kapitalmarktorientierung – in den Jahren 2024 bis 2028 eingeführt. Nach dem von der EFRAG (► EFRAG) ausgearbeiteten Entwurf der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsnormen müssen die Unternehmen die Bruttoemissionen nach Scope 1, 2 und 3 offenlegen. Für Scope 3 müssen die Unternehmen die gesamten Scope-3-Emissionen auf der Grundlage der 15 Kategorien des Treibhausgasprotokolls ermitteln und die Emissionen der Kategorien, die für das Unternehmen von Bedeutung sind, berechnen oder schätzen.

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