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NFRD

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), eine Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der europäischen Union, gilt seit dem Jahr 2014 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse, das heißt börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungsgesellschaften und andere Unternehmen, die von den nationalen Behörden als Unternehmen von öffentlichem Interesse eingestuft werden und mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Davon betroffen sind gegenwärtig 12.000 Unternehmen in der EU. Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird die NFRD von der Corporate Sustainability Reporting Directive (► CSRD) abgelöst, die das Themen-/Berichtsspektrum noch einmal signifikant erweitert und die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen auf dann etwa 50.000 deutlich erhöht.