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EU-Taxonomie

Die Taxonomie der Europäischen Union (EU-Taxonomie) ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie bietet Unternehmen, Investoren und politischen Entscheidungsträgern Definitionen, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können. Seit Jahresmitte 2022 enthält die EU-Taxonomie Vorgaben für zwei Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel). Für die übrigen vier Ziele (nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität) sind die Vorgaben noch in Arbeit. Im Anschluss daran sollen Inhalte für soziale Belange definiert werden. Die EU-Taxonomie will Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsbereiche lenken und sogenanntes Greenwashing (► Greenwashing) verhindern. Eine Wirtschaftstätigkeit muß zu mindestens einem der sechs in der Taxonomie aufgeführten Umweltziele beitragen und darf keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigen, wobei die grundlegenden Menschenrechte und Arbeitsnormen zu beachten sind. Unternehmen müssen die Übereinstimmung ihrer Aktivitäten mit der Taxonomie beschreiben und veröffentlichen. Die EU-Taxonomie ist Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“. Ziel des Aktionsplans ist es, die Finanzströme in nachhaltigere Aktivitäten umzulenken, um so die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit finanzieren zu können. Mit der Taxonomie soll erstmals ein einheitliches Verständnis der Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten entstehen. Gleichzeitig ist die Taxonomie zentrales Element des Green Deal der Europäischen Union (► EU Green Deal). Die EU-Kommission wird die Taxonomie-Verordnung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten und dann alle drei Jahre überprüfen. Die Arbeiten an einer „sozialen“ Taxonomie wurden von der EU-Kommission im Februar 2022 bis auf weiteres ausgesetzt.

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